Seit Jahren sind Betreiber von Blogs und Internetforen besorgt wegen einer Rechtssprechung des Landesgerichts Hamburg. Diese besagt, dass die Betreiber jener Angebote für die Beiträge ihrer Nutzer im vollen Umfang haftbar seien; ein Zustand, der natürlich für Unsicherheit sorgt, da somit eine komplett Vorabkontrolle aller Beiträge in Blogs und Foren von Nöten wurde.
Ausgelöst wurde dieses Urteil damals von den Betreibern der Website "Marions Kochbuch", die im Jahr 2006 gegen die Betreiber der Fußballcommunity "Foros" auf Unterlassung klagte. Ein einzelner User hatte im besagten Fall ein Foto der Kochbuch-Website in einem Forenbeitrag eingestellt, ohne dafür eine geltende Genehmigung zu haben. Die Betreiber von Marions Kochbuch sahen darin eine Urheberrechtsverletzung.
Am 27. April 2007 entschied das Landesgericht Hamburg, dass die Betreiber von Foros im vollen Umfang haftbar gemacht werden können, da theoretisch jeder Beitrag vorab auf eventuelle Rechtsverletzungen geprüft werden könnte. Dieses Urteil stieß auf jede Menge Unverständnis und löste viele Diskussionen zwischen einzelnen Betreibern
Nun jedoch hob das Hanseatische Oberlandesgericht diese Entscheidung auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers von Foros. Laut des OLG seien damals keinerlei Prüfungspflichten seitens Foros verletzt worden. Die Betreiber seien damals nicht dazu verpflichtet gewesen, Nutzerbeiträge vorsorglich auf Rechtsbrüche zu kontrollieren.
Weiter heißt es, dass die Betreiber von Foros auch nicht auf Unterlassung verklagt werden können, da diese den beantstandeten Beitrag sofort nach Kenntnisnahme beseitigten und er von niemandem mehr eingesehen werden konnte. Als letztes wurde festgestellt, dass die Betreiber von Internetforen bei Beiträgen Dritter nur beschränkt haftbar gemacht werden können; etwa dann, wenn die Betreiber von einem Rechtsbruch wissen und diesen nicht beseitigen.
Die Anwaltskosten des oben genannten Rechtsstreits muss Foros auch nicht bezahlen, da sie erst nach Eingang einer Abmahnschrift von der Rechtsverletzung informiert wurden. Laut neuer Rechtssprechung des Hanseatischen OLG ist der Rechteinhaber dafür verantwortlich, den Betreiber zur Entfernung des kritisierten Beitrags aufzufordern und dieses auch dem entsprechend zu finanzieren.
Dies ist natürlich eine sehr gute Nachricht für alle Forenbetreiber. Gerade kleinere Angebote waren in der letzten Zeit stark von dem Urteil des Landesgerichts Hamburg betroffen, da die Forenpostings aus Angst einer eventuellen Abmahnung zurückgingen.
Quelle:
www.TechnoBase.FM