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Super Moderator
Wohnort: Busenbach am Eichellohen im Siegerland
Beruf: Freischaffender Künstler & Privatgelehrter
Zitat
Original von Locke
Es ist so, daß wir ein gewerbe anmelden müssen. Nicht weil wir eventuell Gewinne machen könnten, sondern weil wir einfach zu viel Geld umsetzten. Was meinst Du was pro Party Geld durch unsere Hände fließt. Wovon wir zwar nichts behalten, aber der Umsatz ist trotzdem da. Mit einem Gewerbe das sich jetzt eventmanagement nennt. Können wir das ohne Probleme machen.
Ein eingetragener Verein kann genausoviel Geld durch seine Finger fließen lassen.
Wenn überhaupt der Fall mal eintreten sollte, daß jemand für irgendwas haften muß, dann stehen ja nur der Blubb und ich als Gewerkschafter da. Und was wir uns an Kosten aufhalsen (wofür wir haftbar wären) bestimmen wir ja immernoch selbst.
Als Gesellschafter ... Und das bestimmt Ihr eben nicht selbst. Stellt Euch vor einer verletzt sich auf einer Eurer Parties und ist zeitlebens Krüppel. Der Club hatte keine Versicherung für sowas, und Ihr auch nicht. Oder Ihr habt eine, aber die zahlt nicht, wegen grober Fahrlässigkeit (Stromkabel falsch verlegt oder so ... soll es ja geben ). Wer haftet dann? Ihr, und zwar mit Eurem Privatvermögen!
Einen eingetragenen Verein zu Gründen ist nach meinem Wissensstand gar nicht so einfach.
Man braucht eine Satzung, einen Vorstand und Mitglieder, muß das ganze demokratisch organisieren und dann eintragen lassen. Fertig. Der Nachteil gegenüber der Firma wäre wohl vorwiegend nur der, daß der Vorstand gewählt werden muß, sprich: Ihr seid nicht Eigentümer des ganzen und jemand anderes könnte irgendwann mal mehr zu sagen haben als Ihr.
Steuerfrei sind wir auch so, wenn wir bestimmte Grenzen an Gewinnen (also null *hehe*) und Umsätzen nicht überschreiten. Aber die liegen wenigstens zur Zeit noch in weiter Ferne.
Ja, und nach zwei, drei Jahren kommt dann das Finanzamt oder die Gewerbeaufsicht und wird Euch auffordern, endlich mal (versteuerbaren) Gewinn zu machen. Könnt Ihr das nicht, kann es passieren, daß das gesamte Unternehmen als "Liebhabergeschäft" eingestuft wird mit erheblichen Konsequenzen für Euch. In Betracht käme vielleicht sogar eine Betrugsanklage, weil Ihr ja schon jetzt in der Gründungsphase jegliche Gewinnerzielungsabsicht verneint. Dazu fragt aber besser mal nen Fachanwalt.
Von wegen Privatvermögen bekommen wir noch einen Zusatz, der das ausschliest. Das bekommen wir noch gemacht. Wobei die Forderungen ja immernoch von uns gesteuert werden.
Was für ein Zusatz soll das sein? Die Umwandlung von der GbR in eine GmbH oder dergleichen? Man kann bei einer GbR die persönliche Haftung nicht ausschließen.
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Super Moderator
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